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Beitragsordnung Kunst Stuttgart International e.V.

I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist § 4 Absatz 3 der Vereinssatzung in der Fassung vom 19.11.2022.

II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung von Kunst Stuttgart International e.V. ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihren Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

  1. Die Mitgliederversammlung hat am 19.11.2022 nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
  2. Die Beitragsordnung wird im Protokoll der Mitgliederversammlung und auf der Homepage von Kunst Stuttgart International e.V. bekannt gemacht und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
  3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten die Beitragsordnung ausgehändigt; sie ist damit auch für diese verbindlich.

IV. Regelungen

  1. Die Höhe der einzelnen Jahresbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt dann ab dem unter III. 1. genannten Datum bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Folgejahr. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit der aktuellen Beiträge um ein weiteres Jahr.
  2. Die Höhe des aktuellen Beitragssatzes beträgt regulär jährlich 75,00 €, für Fördermitglieder und juristische Personen 150,00 € und für Schüler:innen, Studierende und Bezieher:innen öffentlicher Leistungen zum Lebensunterhalt 35,00 €.
  3. Bei Neueintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Jahresbeitrags fällig. Die Aufnahmegebühr richtet sich nach dem im Jahr der Aufnahme fälligen Mitgliedsbeitrag.
  4. Bei Eintritten ab dem 1. Juli eines Kalenderjahres halbiert sich der für dieses Rest-Kalenderjahr fällige Mitgliedsbeitrag. Die Aufnahmegebühr bleibt unverändert.
  5. Die Mitgliedsbeiträge sind zu Beginn eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres, fällig. Bei Neueintritten sind Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr im Monat nach der Bestätigung der Aufnahme fällig.
  6. Der Austritt aus dem Verein ist entweder zum Ende des Kalenderjahres möglich oder bis zum 31. Januar eines neuen Kalenderjahres für den Fall, dass das Mitglied den angeforderten Mitgliedsbeitrag nicht mehr bezahlen will.
  7. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen.

    Die Bankverbindung des Vereins lautet:

    Kunst Stuttgart International e.V.
    IBAN: DE48 6035 0130 0001 0991 68
    BIC: BBKRDE6BXXX
  8. Mitglieder sind nur berechtigt, auf der Mitgliederversammlung abzustimmen, wenn der Jahresbeitrag gezahlt wurde.
  9. Leistungen von Kunst Stuttgart International e.V. können nur nach Zahlung des Jahresbeitrags von den Mitgliedern in Anspruch genommen werden.
  10. Die Mitgliedschaft eines Mitglieds, das länger als ein Jahr beitragsrückständig ist, erlischt automatisch.
  11. Die Mitgliedschaft kann gegen formlosen Antrag für ein Jahr ohne Beitrag „ruhen“. Eine Wiederaufnahme ist danach dann ohne Aufnahmegebühr möglich.
Stand: 19.11.2022